So einfach funktioniert Rollerleasing

So einfach geht E-Roller Leasing

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So einfach funktioniert Rollerleasing

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Segway ist eine internationale Marke, die für innovative Lösungen im Bereich elektrischer Mobilität steht. Seit ihrer Gründung verfolgt Segway das Ziel, Fortbewegung intelligenter, effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Durch die Kombination aus moderner Technologie, Design und Qualität hat sich die Marke weltweit etabliert.

Artikel- Rollerleasing ist das Benefit der Zukunft

Rollerleasing ist das Benefit der Zukunft

Mit einer umfangreichen Erfahrung aus dem Fahrrad-Leasing-Bereich und jeder Menge Expertise für eRoller startet die Rollerleasing GmbH in eine neue Ära. Wir beraten Sie ab sofort kompetent und zuverlässig zum Thema eRoller als Dienstroller.

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Rollerleasing ist das Dienstroller-Modell der Rollerleasing GmbH. Es funktioniert ähnlich wie das bekannte Dienstwagenleasing − nur mit Dienstrollern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen ihren Dienstroller einfach und bequem über den Arbeitgeber und sparen dabei.

Rollerleasing bietet Ihnen die Möglichkeit sich auf günstige Weise einen eRoller anzuschaffen. Als Arbeitnehmer können Sie sich so die Leasingrate auf Ihr Bruttogehalt anrechnen lassen und sparen monatlich bares Geld. Zudem sind in der Leasing-Rate automatisch auch Wartungs- und Versicherungs-Leistungen enthalten.

Grundsätzlich jeder Arbeitnehmer oder Selbstständige. Die Möglichkeit des eRoller-Leasings muss im Vorfeld zwischen uns und Ihrem Arbeitgeber und der Personalabteilung vertraglich festgehalten werden. Wir sind der führende Anbieter für Rollerleasing in Deutschland und beraten Sie gerne bei weiteren Fragen zum Ablauf.

Selbstverständlich! Theoretisch müssen Sie nicht ein einziges Mal mit dem Dienstroller zu Arbeit fahren. Dafür wird ja der geldwerte Vorteil pauschal mit 0,25 des Neupreises monatlich über die Gehaltsabrechnung versteuert. Somit muss auch kein Fahrtenbuch geführt werden und es ist unerheblich wie viele Fahrten dienstlich oder privat sind.

Das Thema Gesundheitsmanagement, Motivation und die Zufriedenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden für Arbeitgeber immer wichtiger. Rollerleasing bietet ein zentrales Online-Portal zur einfachen Abwicklung an, mit dem der Aufwand auf ein Mindestmaß reduziert wird. Es ist nicht mehr nötig sich für jeden eRoller die Unterschrift des Arbeitgebers einzuholen. Damit kann der Prozess des Leasens, die Auswahl eines eRollers und die Berechnung der tatsächlichen Leasingrate innerhalb weniger Minuten durchgeführt werden.
Durch die Reduzierung des anzurechnenden Bruttogehalts spart auch der Arbeitgeber einen kleinen Teil an Sozialversicherungsabgaben, was sich über die drei 36-monatige Laufzeit durchaus rechnet. Viel mehr wiegt aber wohl der Umstand einen glücklichen Arbeitnehmers zu haben. Es liegt zudem auf der Hand: Wer etwas für seine Gesundheit und die Umwelt tut, wird zum glücklicheren Menschen. Und auch die Unternehmen selbst werden vom positiven Image in ihrer Außenwirkung profitieren. Kein Wunder, dass wir von Rollerleasing stetig mit einem alternativen Mobilität-Trend wachsen.

Grundsätzlich ist jeder Roller möglich, solange es sich um einen vollelektrischen Roller, kurz eRoller, handelt. Wir arbeiten von Beginn an mit namhaften Herstellern zusammen und bringen Sie gerne auch mit den passenden Händlern in Kontakt. Dennoch obliegt es jedem Interessierten selbst, sich für das auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Modell zu entscheiden.
Die Preisobergrenze für einen eRoller legt dabei Ihr Arbeitgeber fest. Ein Leasing mehrerer eRoller ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Hierbei ist aber zu unterscheiden, dass maximal ein eRoller (Tretroller) und ein eRoller (Kleinkraftrad/Moped) pro Arbeitnehmer geleast werden können.

Die Vertragsdauer liegt bei 36 Monaten. Eine Übernahme des eRollers nach Ablauf der Laufzeit ist im Vertrag nicht explizit vorgesehen, aber durchaus möglich. Hierbei spielt der Restwert des Modells eine entscheidende Rolle, der seit kurzem pauschal von den Finanzbehörden mit 40% des Neupreises angesetzt wird. Ist der Restwert geringer veranschlagt, muss der Differenzbetrag versteuert werden.

Unser Vertragspartner ist Ihr Arbeitgeber. Heißt also, dass beim Austritt eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen der Leasingvertrag und der eRoller beim Arbeitgeber verbleiben. Anderweitige Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch eine gesonderten Nutzungsvereinbarung, die zwischen den beiden Parteien geschlossen werden muss.
Der Arbeitgeber kann den eRoller dann an einen anderen Arbeitnehmer weitergeben oder ihn innerbetrieblich im Fuhrpark einsetzen. Sollte der Arbeitgeber den eRoller nicht übernehmen wollen, besteht auch die Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernimmt.

Der Leasingvertrag schließt eine Versicherung ein, die in der Leasingrate inkludiert ist. Diese Versicherung beinhaltet den Schutz vor Diebstahl, den Diebstahl von Teilen oder auch Vandalismus. In jedem Fall ist der Versicherungsschutz einfach und vor allem günstiger im Vergleich zu einem privat gekauften eRoller.

Zubehör, das fest mit dem eRoller verbunden ist, kann mitgeleast werden. Hierzu zählt z.B. auch ein zusätzlicher Akku, sofern es die Modelle erlauben. Bekleidung, Helm oder etwaige Taschen fallen nicht darunter und müssen separat angeschafft werden.