Sie interessieren sich dafür, Rollerleasing auch in Ihrem Unternehmen zu etablieren? Dann sind Sie hier genau richtig.
Wir unterstützen Sie im Prozess, von der ersten Beratung bis zur Auslieferung der eRoller an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Und so einfach geht's.
In 3 Schritten zum neuen Dienstroller.
Rahmenvertrag
individuell vorbereiten und kostenfrei mit uns vereinbaren.
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Über Rollerleasing
in Ihrem Unternehmen informieren.
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Wir unterstützen Sie gerne dabei. Einfach anrufen.
+49 (0) 36841 3950Wunsch-eRoller aussuchen
und glücklich an jeder Tankstelle vorbeifahren.
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Hier geht's zu den passenden Modellen.
Zum eRoller-ShopRollerleasing funktioniert ähnlich wie das bekannte Dienstwagenleasing − nur eben mit Dienstrollern. Der geldwerte Vorteil dabei beträgt 0,25%.
Sie als Arbeitgeber leasen und überlassen den Dienstroller für den Dienstweg und unbegrenzt in der Freizeit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese bezahlen die Leasingrate per Bruttolohnumwandlung. Dabei ist eine Ersparnis von bis zu 40% im Vergleich zum Barkauf möglich.
So schaffen Sie sehr schnell begeisterte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einen messbaren Beitrag zum Klimaschutz.
Vorteile von Rollerleasing für Sie als Arbeitgeber:
Rollerleasing ist ein vollkommen neuer Benefit, den Sie in Ihrem Unternehmen implementieren können. Auch wir wissen, dass anfangs viele Fragen auftreten, die Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen müssen.
Damit Sie sich im Vorfeld eines Beratungstermins schon einmal umfangreich mit dem Thema Rollerleasing auseinandersetzen können, haben wir für Sie häufige Fragen zusammengestellt, die uns regelmäßig begegnen.
Rollerleasing ist das Dienstroller-Modell der Rollerleasing GmbH. Es funktioniert ähnlich wie das bekannte Dienstwagenleasing − nur mit Dienstrollern. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen ihren Dienstroller einfach und bequem über den Arbeitgeber und sparen dabei.
Der Arbeitgeber ist wirtschaftlicher Leasingnehmer und überlässt den Dienstroller einem Mitarbeiter zu Nutzung. Der Mitarbeiter zahlt die Leasingrate mit seinem Bruttolohn.
Arbeitgeber unterstützen Mitarbeiter, Kosten zu sparen. Gleichzeitig schafft es Mitarbeiterbindung und steigert die Mitarbeiterzufriedenheit im Unternehmen.
Der Betrag, um den sich das monatliche Bruttogehalt eines Arbeitnehmers reduziert.
So setzt sich die Umwandlungsrate zusammen:
• Leasingrate (Nutzungsrate) für den Dienstroller
• Versicherung für den Dienstroller
• Inspektion/ Wartung für den Dienstroller
Arbeitgeber können Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rollerleasing kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird digital über das Dienstroller-Portal abgewickelt.
Durch die Bruttolohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Mitarbeiter als auch Arbeitgeber. Deshalb ist es für Arbeitgeber empfehlenswert, einen Zuschuss zur Leasingrate in Höhe dieser Einsparungen zu leisten.
Einen Dienstroller dürfen die Arbeitnehmer sowohl betrieblich als auch unbegrenzt in der Freizeit nutzen.
0,25% bei einem eRoller
Bei jedem Einzelleasingvertrag gibt es den Arbeitgeber-Ratenschutz. Dieser soll Arbeitgeber vor Kostenrisiken bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse schützen.
Nur mit Mithilfe des Arbeitgebers und der Nutzer (in Einzelfällen) können die zugesagten Leistungen des Arbeitgeber-Ratenschutzes erbracht werden. Bitte melden Sie einen Schaden unverzüglich über Ihr Portal.
Weil die Leasingrate vom jeweiligen Bruttolohn eines Mitarbeiters einbehalten wird.
Ja.
Da die Leasingraten beim Dienstroller-Konzept immer Betriebsausgaben sind, können vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber die enthaltene Umsatzsteuer vom Umwandlungsbetrag abziehen. Der Dienstroller wird daher für Arbeitnehmer günstiger. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgebern fällt die Dienstroller-Ersparnis entsprechend etwas geringer aus, da hier die Brutto-Leasingrate vom Gehalt einbehalten werden muss.
36 Monate
Das ist abhängig vom Modell. Folgende Unterteilung gibt es:
• E-Scooter Kick bis 20 km/h (quasi wie ein Tretroller): es wird kein Führerschein benötigt
• E-Roller 45 km/h: ein Führerschein ist nötig. Folgende Klassen sind erlaubt: AM, A1, A2, A, B
• E-Roller 90 km/h (125ccm): ein Führerschein ist nötig. Folgende Klassen sind erlaubt: A1, A2, A, B96
Fahren Sie einen eRoller mit 45 km/h, besteht für Sie eine Versicherungspflicht. Diese sichert Sie gegen Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden ab, die durch das versicherte Zweirad entstehen. Der Versicherungsschutz besteht für ein Versicherungsjahr, danach verliert das Versicherungskennzeichen seine Gültigkeit und es muss eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
Sie sind Angestellter, Arbeitnehmerin oder stehen mit Ihrem Gewerbe auf eigenen Beinen? Auch für Sie haben wir alle wichtigen Informationen zum Rollerleasing zusammengefasst. Hier geht's lang.